Wenn auch du aufgrund der aktuellen Lage auf Online-Klassen umsteigen möchtest, solltest du dir kurz die folgenden Punkte zum Thema Datenschutz durchlesen. Aber keine Angst, die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) verlangt von dir nur ein paar Änderungen für das Livestreamen deiner Kurse und Trainings.
Dennoch solltest du die folgenden fünf Punkte bei deinen Online-Klassen bedenken:
Vereinbarung mit Anbieter der Online-Meeting Plattform
Für die live Übertragung deiner Stunde brauchst du ein Videokonferenz Tool wie beispielsweise Zoom. Mit dem Anbieter dieses Tools musst du dann wie gewohnt einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen und die Firma in die Liste deiner Auftragsverarbeiter aufnehmen. Bei kostenpflichtigen Tools, wie der Pro Version von Zoom, ist die Auftragsverarbeitung bereits mit dem Abschließen des Vertrags abgehandelt. Gerade bei kostenlosen Tools allerdings, solltest du vorsichtig sein, denn hier hast du meist keine Gewährleistung über die sichere Speicherung deiner Daten und der deiner Kunden. Wir raten dir deshalb dazu ein kostenpflichtiges Tool zu wählen, um so bei der Übermittlung von Daten an Drittanbieter auf Nummer sicher zu gehen.
Anpassen deiner Datenschutzerklärung
In deiner Datenschutzerklärung auf deiner Website solltest du einen neuen Punkt zum Thema Online Klassen einbinden. Kläre dort kurz darüber auf, welche Daten du für den Zweck deiner online Stunde speicherst. Allerdings unterscheiden sich die benötigten Daten wahrscheinlich nicht großartig von denen, die du normalerweise für Stunden in deinem Studio speichern musst. Die Videoübertragung kommt jetzt für deine Stunden hinzu und vielleicht verwendest du auch die E-Mail-Adressen, um deinen Teilnehmern den Link für die Stunde zuzuschicken. Aber auch das findest im Rahmen der Vertragserfüllung statt.
Einverständnis der Teilnehmer
Während deiner Stunde solltest du deinen Teilnehmern die Wahl geben, ob sie ihre Videofunktion aktivieren möchten oder nicht. Es spricht natürlich nichts dagegen, dass sich alle Face-to-Face in deiner Online-Klasse sehen können. Um dich hier rechtlich abzusichern, informiere unbedingt deine Teilnehmer vorab darüber. Mit dem Eversports Manager passiert das ganz automatisch, denn deine Kunden erhalten zusammen mit ihrer Buchungsbestätigung ab sofort auch den Hinweis für die live Übertragung und welche Optionen ihnen zur Verfügung stehen.
Aufzeichnen deiner Stunde
Wenn du deine Online Klasse gerne aufzeichnen möchtest, brauchst du dazu auf jeden Fall die ordentliche Einwilligung aller Personen, die auf dieser Aufzeichnung mit zu sehen sind. Das betrifft nicht nur deine TeilnehmerInnen, sondern natürlich auch die Trainer, die deine Stunde unterrichten. Wir raten dir deshalb eher von der Aufzeichnung deiner Online-Klasse ab. Es spricht aber natürlich nichts dagegen deine Stunde im Vorhinein aufzuzeichnen und dann deinen Teilnehmer zur Verfügung zu stellen, wenn du dich gegen eine live Stunde entscheidest.
Musik für deine Online-Klasse
Genau wie in deinem Studio ist Musik natürlich laut der GEMA urheberrechtlich geschützt, das gilt auch bei der online Übertragung. Wir raten dir aber allgemein davon ab selbst Musik abzuspielen, denn gerade bei einer Online Klasse ist die verbale Anleitung und Hilfestellung von dir sehr wichtig. Spielst du zusätzlich Musik im Hintergrund ab, verstehen dich deine Teilnehmer nicht so gut. Eine Möglichkeit, dass deine Teilnehmer dennoch zu motivierender Musik trainieren können, wäre zum Beispiel eine Spotify Playlist zu teilen. Jeder Teilnehmer kann dann selbst entscheiden, ob er Musik im Hintergrund laufen lässt und wie laut diese abgespielt werden soll.
Berücksichtigst du die oben genannten Punkte, steht der online Übertragung deiner Stunden nichts mehr im Weg. Weitere Infos rund um das Thema Online Klassen und Alternativen in Zeiten von Covid-19 haben wir für dich auf dieser Seite gesammelt.
Eversports übernimmt für alle im Artikel genannten Informationen keine Gewähr.