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Datenschutzerklärung für Yogalehrer: Mit diesen 5 Tipps bist du auf dem neuesten Stand

Lesedauer: 4 Minuten
Datenschutzerklärung - Yogalehrer

Seit dem Lockdown vor ein paar Monaten lässt sich der Anstieg von Online Yoga deutlich beobachten. Die Nachfrage bei Google ist explodiert und 90% unserer Partnerstudios haben in dieser Zeit online unterrichtet. Auch jetzt nach der Krise bieten die Online-Anmeldung und die Online-Buchung von Yoga Stunden viele Vorteile den Kontakt zu reduzieren und für Sicherheit in deinem Studio zu sorgen. Allerdings sorgt die online Abwicklung deiner Prozesse auch dafür, dass der komplette Datentransfer ebenfalls online stattfindet. Da sträuben sich bei manchen Datenschutzbeauftragten natürlich direkt die Haare… 

Das kannst du verhindern, indem du als Yogalehrer bzw. Yogastudiobesitzer die Datenschutzerklärung auf deiner Website anpasst und die Anforderungen der DSGVO rechtskonform umsetzt. Frag dich zum Beispiel, ob dein kompletter Buchungsprozess DSGVO-konform ist? Oder ob deine Datenschutzerklärung wirklich auf dem letzten Stand ist?

Wenn du die Fragen mit einem Ja beantworten kannst, kannst du die nachfolgenden Punkte wahrscheinlich getrost überspringen. Wenn nicht, dann haben wir hier ein paar Tipps und Vorschläge für dich, wie du die Datenschutzerklärung für Yogalehrer umsetzen kannst.

Aber fangen wir mal von vorne an…

Was regelt die DSGVO für Yogalehrer?

Die Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO) ist bereits seit dem 25. Mai 2018 in Kraft. Ziel der DSGVO ist es, den EU-Bürgern Rechte und Kontrolle über ihre eigenen Daten zurückzugeben. Die willkürliche Verarbeitung und Speicherung von Daten soll damit komplett vermieden werden. Die Datenschutzerklärung für Yogalehrer muss deshalb, der DSGVO entsprechend, zum Beispiel die sichere Aufbewahrung von Daten auf der Website genauer darlegen.

>> Hier haben wir bereits die Top 10 Fragen bei der DSGVO für Studios und Sportstätten beantwortet

Außerdem haben wir für dich 5 Punkte, wie du deine Datenschutzerklärung jetzt auf den neusten Stand bringen kannst.

Yogastudio Yoga im Hof

1. Deine Pflichten als Yogalehrer

Wenn du als Yogalehrer ein eigenes Studio führst oder selbständig bist und für diesen Zweck personenbezogene Daten sammelst, gibt es einige Pflichten, die du dabei erfüllen musst. 

Du verbringst zu viel Zeit mit Buchhaltung, Studio- oder Kundenverwaltung? Du glaubst, es gibt einen einfacheren Weg noch erfolgreicher zu sein? Den gibt es! Entdecke jetzt den Eversports Manager für dein Studio!

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2. Vereinbarungen mit Drittanbietern

Sobald ein externer Dienstleister Zugriff auf personenbezogene Daten hat, muss mit diesem Anbieter ein Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen werden. Nutzt du beispielsweise ein Newslettertool, wie Mailchimp, oder lässt deine Website von einem externen Dienstleister verwalten, musst du mit diesen Drittanbietern einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen. Auch bei Online Yoga nutzen viele ein externes Tool für die Videoübertragung, dieses fällt ebenfalls unter die Datenverarbeiter. In der Datenschutzerklärung für Yogalehrer sollte ebenfalls auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Drittanbieter hingewiesen werden.

3. Datenschutzerklärung für Yogalehrer auf der Website

Jede Website muss eine Datenschutzerklärung vorweisen. Diese muss gut sichtbar platziert werden und von jeder Unterseite einer Website erreichbar sein. Inspiration und Anstöße für die eigene Datenschutzerklärung kann man sich also bei zig Quellen ansehen. Eine Datenschutzerklärung für Yogalehrer kann mittlerweile auch mit verschiedenen Tools, wie dem Datenschutz Generator, kostenlos erstellt werden. Dennoch ist hier Vorsicht geboten: Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, sprich deine erstellte Datenschutzerklärung unbedingt noch einmal mit einem Rechtsberater ab. 

>> Hier kannst du deine Datenschutzerklärung für Yogalehrer mit dem Datenschutzgenerator erstellen

Online Broadcasting of courses

4. Datenschutz für Online Yoga

Online Yoga ist ein anhaltender Trend. Wir haben bereits in diesem Artikel beschrieben, dass 86% unserer Partner Studios weiterhin Online-Klassen anbieten möchten. Damit auch Online Yoga datenschutzkonform angeboten werden kann, sind ein paar Dinge zu beachten. Du solltest einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Videoübertragungs-Tool wie Zoom abschließen, deine Datenschutzerklärung entsprechend anpassen und deine Stunde nur nach dem Einverständnis aller Teilnehmer aufzeichnen.

Mehr Infos zum Datenschutz bei Online-Klassen findest du auch in diesem Video:

5. DSGVO-konforme Software für dein Yogastudio

Verwendest du für die Verwaltung deines Angebotes eine Software, muss auch diese den Datenschutzbestimmungen entsprechen. Da alle deine Kundendaten in der Software gespeichert und aufbewahrt werden, solltest du hier ein spezielles Auge bei der Wahl der passenden Software für dein Yogastudio haben. Ein Punkt ist beispielsweise, die sichere Speicherung der Daten durch den Softwareanbieter auf Servern innerhalb der Europäischen Union. Auch einen Auftragsverarbeitungsvertrag sollte der Softwareanbieter dir aktiv anbieten. 

>> 5 Punkte die eine DSGVO-konforme Verwaltungssoftware erfüllen muss

Entscheidest du dich für die Yoga Software von Eversports bist du beim Thema Datenschutz auf der sicheren Seite. Unsere Server stehen in Frankfurt bei Amazon Web Services und sind nach den neuesten Standards verschlüsselt. Bei einer Buchung über Eversports müssen deine Kunden bei jeder Buchung deinen AGBs und deiner Datenschutzerklärung zustimmen. In der Software kannst du deinen Kunden jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten geben und diese, wenn gewünscht, löschen. Mehr Infos dazu findest du auch in diesem Artikel.

Wir zeigen dir gerne, wie die Yoga Software von Eversports dir bei der Umsetzung der DSGVO hilft. Unter dem nachfolgenden Link kannst du dir deinen Wunschtermin für das Online-Meeting auswählen und den Eversports Manager kennen lernen:

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