Du hast ein Studio oder eine Sportstätte in Deutschland? Normalerweise verfügst du im Studio über ein Kassensystem, mit dem du Tickets und andere Produkte direkt vor Ort an deine KundInnen verkaufen kannst? Dann bist du vermutlich auch von der neuen Kassensicherungsverordnung betroffen, die bereits ab dem 1. April 2021 in Kraft tritt.
In diesem Artikel geben wir dir einen Überblick über die wichtigen Punkte der neuen Kassensicherungsverordnung und zeigen dir, warum deine Kasse bald mit einer technischen Sicherheitseinrichtung ausgerüstet sein muss.
Was ist die neue Kassensicherungsverordnung?
Die KassenSichV ist eine Verordnung des deutschen Finanzministeriums zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Sicherungs- und Aufzeichnungssysteme im Geschäftsverkehr.
Die 3 wichtigsten Punkte der neuen KassenSichV
- Belegsausgabepflicht für alle Geschäftsvorfälle.
- Alle elektronischen Kassen müssen über eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen.
- Kassen mit einer TSE müssen beim Finanzamt gemeldet werden.
Was ist TSE?
TSE steht für technische Sicherheitseinrichtung und ist eine Teilmaßnahme der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Die Einführung der technischen Sicherheitseinrichtung hat ein konkretes Ziel: Alle Kassendaten sollen vor Manipulation geschützt werden. TSE begleitet den Gesamtvorgang von der Bestellung bis zum Abschluss, alle Schritte werden dabei mit einem Code signiert und so erfasst, dass sie im Nachhinein nicht mehr manipuliert werden können.
Alle elektronischen Kassen müssen deshalb mit der technische Sicherheitseinrichtung ausgerüstet werden, um der Verordnung zu entsprechen.

Wie funktioniert die technische Sicherheitseinrichtung?
Die TSE ist ein Modul, das Kassenvorgänge mit unveränderbaren Codes versieht, die untereinander verbunden sind und dadurch eine Manipulation unmöglich machen. PrüferInnen können sofort erkennen, sobald ein Code eines Vorgangs fehlt.
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Warum brauche ich TSE für mein Studio?
Die Antwort ist relativ einfach: Jeder in Deutschland, mit einer elektronische Kasse, ist dazu verpflichtet seine Kassen mit TSE abzusichern. Das bedeutet, auch Studios und Sportstätten sind von der Verordnung des Bundesfinanzministeriums betroffen. Egal ob Studios aus den Bereichen Yoga, Fitness, Pilates, Kampfsport, Tanz oder aus anderen Sportarten.
Leider ist das auch der Fall, wenn dein Studio oder deine Sportstätte momentan aufgrund der Corona Bestimmungen geschlossen ist. Das Bundesfinanzministerium hat beschlossen, wenn die Option besteht mit einer elektronischen Kasse vor Ort Verkäufe zu tätigen, müssen diese Kassen mit der TSE versehen werden.
Die Bestimmung TSE der Kassensicherungsverordnung umfasst alle getätigten Käufe mit einer elektronischen Kasse, egal ob in Bar, mit Karte oder Gutschein gezahlt wurde.
Gibt es auch Ausnahmen für die technische Sicherheitseinrichtung?
Für die Aufrüstung von Kassen mit TSE gibt es aber auch 3 Ausnahmen für Studios und Sportstätten. Im Wesentlichen sind das die folgenden:
1. Übergangsregelung für alte Kassensysteme
Wenn Studios und Sportstätten eine elektronische Kasse nach dem 26.11.2010 und vor dem 31.12.2019 angeschafft haben und diese Kasse nicht mit einer TSE ausgerüstet werden kann. Bis zum 31.12.2022 dürfen diese Kassen weiterverwendet werden, danach braucht es aber in jedem Fall die technische Sicherheitseinrichtung. Die Prüfung kann allerdings unter Umständen unangnehmen werden.
2. Keine elektronische Kasse vorhanden
Für Studios und Sportstätten, die ohne elektronisches Kassensystem arbeiten, gilt die TSE-Regelung nicht. Sie können weiterhin mit der offenen Ladenkasse arbeiten und wie üblich einen handschriftlichen Kassenbericht am Ende des Tages verfassen und abheften.
3. Härtefallantrag
In wenigen Ausnahmefällen kann eine Befreiung der TSE Pflicht beantragt werden, allerdings muss dieser Antrag gut begründet sein. Außerdem müssen mehrere Umstände vorliegen, die die Ausrüstung der Kasse mit TSE unmöglich machen. Mehr Infos zum Härtefallantrag hier.

Ab wann ist die neue Kassensicherungsverordnung für Studios und Sportstätten Pflicht?
Tatsächlich ist das Inkrafttreten der TSE durch die Corona-Pandemie bereits deutlich nach hinten verschoben worden. Anstatt dem 30.09.2020 wurde sich auf den 31.03.2021 geeinigt. Zu diesem Schluss kamen alle Bundesländer, bis auf Bremen. Ab dem 01.04.2021 müssen also alle Studios und Sportstätten ihre elektronischen Kassen mit TSE ausgerüstet haben.
Allerdings müssen Studios und Sportstätten, die von der Kassensicherungsverordnung betroffen sind, bereits vorab tätig werden.
Die spätere Frist gilt nämlich nur für Studios, die:
- Bereits eine mit TSE ausgerüstete elektronische Kasse bestellt haben und das auch nachweisen können.
- Eine Software verwenden, bei der der Einbau von TSE vorgesehen ist, bisher aber nachweislich noch nicht verfügbar ist.
Hinweis: Wir von Eversports bestätigen unseren Partnerstudios gerne, dass wir eine Bestellung bis zu diesem Termin erhalten haben. Melde dich einfach über die Chatfunktion in deinem Eversports Manager bei uns!

Was müssen Studios und Sportstätten in Deutschland jetzt tun?
Zuerst einmal musst du herausfinden, ob auch du bzw. deine Kasse von der neuen Verordnung betroffen ist. Viele Studios und Sportstätten sind tatsächlich von der neuen Regelung in Deutschland betroffen und sollten sich über die nächsten Schritte informieren.
Als Softwareanbieter für Studios und Sportstätten möchten wir StudiobetreiberInnen so gut wie möglich unterstützen. Wir haben deshalb eine Checkliste erstellt, die dir als Starthilfe dienen soll. In der Checkliste findest du 5 konkrete Punkte, die du sofort für dein Studio bzw. deine Sportstätte umsetzen kannst, um deine Kasse TSE sicher zu machen.
Checkliste zum Download - 5 Punkte, die du jetzt direkt umsetzen kannst
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